Eine Zahnstellungskorrektur wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, außer es handelt sich um eine ausgeprägte Kieferfehlstellung; in diesem Fall übernimmt Ihre gesetzliche Versicherung in den meisten Fällen die Behandlungskosten. Privatversicherte sollten sich vorab informieren, ob in ihrem Versicherungsvertrag kieferorthopädische Behandlungskosten erstattet werden. Fragen Sie uns diesbezüglich gern bei Ihrem Erstgespäch.