Die Eigenanteile der gesetzlich Versicherten werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

Privatversicherungen bzw. Beihilfestellen verfahren nach dem Prinzip der Kostenerstattung, nachdem zu Beginn ein detaillierter Behandlungsplan an die jeweilige Versicherung bzw. Beihilfestelle weitergeleitet wurde und diesem stattgegeben worden ist. Bei Erstattungsproblemen seitens Ihrer Versicherung sind wir Ihnen gerne behilflich und leiten Ihr Anliegen an unsere Servicestelle weiter. Dabei fallen keinerlei zusätzlich Kosten für Sie an.